Ausfallregelung

Da ich die Zeit für eine Sitzung nur an jeweils eine Patientin/einen Patienten vergeben, entsteht mir ein Honorarausfall, wenn die Sitzung nicht wahrgenommen wird, da wir diese nicht mit der Krankenversicherung abrechnen können.
In diesem Fall muß ich Ihnen diese ausgefallene Sitzung privat in Rechnung stellen, wenn Sie nicht rechtzeitig abgesagt haben.
Rechtzeitig heißt, mindestens 48 Stunden vor der Sitzung, wobei Sams-, Sonn- und Feiertage diese Zeit entsprechend verlängern.