Leistung und Kostenübernahme

+++ Gesetzliche Krankenkassen, GKV

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur nach Antrag und dessen Genehmigung. Dabei wird von einem unabhängigen Gutachter anhand eines von der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten erstellten, anonymisierten Berichts überprüft, ob es sich bei der vorgetragenen Problematik um eine Krankheit im Sinne der Psychotherapierichtlinien handelt und die vorgeschlagene Therapieform zur Erfolg versprechenden Behandlung geeignet ist.

+++ Private Krankenversicherungen, PKV

Die Privatversicherungen bieten eine große Vielfalt sehr unterschiedlicher Tarife an. Die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen hängt vom jeweiligen Vertrag ab, der mit der Versicherung geschlossen wurde. Daher ist hier die Rücksprache mit der Versicherung notwendig, sowie eventuell eine schriftliche Leistungszusage. Wir geben unseren privat versicherten PatientInnen nach dem Erstgespräch einen Fragebogen mit, in dem alle für die Kostenübernahme relevanten Fragen aufgeführt sind, die mit der Versicherung vor Therapiebeginn abgeklärt werden müssen.
Während der probatorischen Sitzungen muss oftmals ein ärztlicher Befund (Konsiliarbericht) über körperliche Erkrankungen erhoben werden, damit diese bei der Therapie berücksichtigt werden können. Je nach Vertrag (in der Regel, wenn ein festes, jährliches Stundenkontingent, z.B. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr übernommen wird) entfallen die Notwendigkeit des Konsiliarberichts und die probatorischen Sitzungen.

+++ Beihilfe

Für Beihilfe-PatientInnen gilt das oben geschriebene.