Probatorische Sitzungen

Nach dem Erstgespräch können bei gesetzlich versicherten PatientInnen sogn. probatorische Sitzungen (‘Probestunden’) á 50 min. durchgeführt werden, die auf jeden Fall von den Krankenkassen bezahlt werden. In diesen Sitzungen wird die Problematik genauer erfasst sowie ein ausführlicher Lebenslauf erhoben. In den probatorischen Sitzungen lernt die Patientin/der Patient die persönliche Arbeitsweise der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten kennen. Das ist wichtig um entscheiden zu können, ob Sie die Therapie bei der Therapeutin/dem Therapeuten – bei mir – machen möchten.

Der Erfolg einer Psychotherapie hängt in einem hohen Maße davon ab, wie gut der Kontakt zwischen Patientin/Patient und Therapeutin/Therapeut ist, d.h. wie sehr sich Patientin und Patient ‚aufgehoben’ und verstanden fühlt und das Gefühl haben, über sehr persönliche Angelegenheiten sprechen zu können.