Während der probatorischen Sitzungen muss eine Ärztin/ein Arzt einen Befund (Konsiliarbericht) über mögliche körperliche Erkrankungen erheben, damit diese bei der Therapie berücksichtigt werden können.
Verfahrensbestandteile-KonsilliarberichtWährend der probatorischen Sitzungen muss eine Ärztin/ein Arzt einen Befund (Konsiliarbericht) über mögliche körperliche Erkrankungen erheben, damit diese bei der Therapie berücksichtigt werden können. |
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