Psychoanalytische Praxis

Erstgespräch

Orientierung, Anliegen, Rahmenbedingungen und das gegenseitige Kennenlernen.

Im Erstgespräch, das auf jeden Fall von der Krankenkasse bzw. Privatversicherung übernommen wird, schildern Sie ihr Anliegen, bzw. ihre Problematik, wegen der Sie eine Therapie aufnehmen möchten oder dies zumindest in Erwägung ziehen. Von mir erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob und wenn ja, welche Art der Psychotherapie für ihr Anliegen geeignet erscheint. Zudem werden Sie über die verschiedenen von mir durchgeführten Therapieverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Einzelpsychotherapie, analytische Psychotherapie) sowie dem konkreten inhaltlichen wie formalen Ablauf einer Psychotherapie aufgeklärt. Das Erstgespräch dauert bis zu 50 Minuten

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Probatorische Sitzungen

Die ersten Sitzungen dienen der Klärung, ob eine Zusammenarbeit passend ist.

Nach dem Erstgespräch können bei gesetzlich versicherten PatientInnen sogn. probatorische Sitzungen (‘Probestunden’) á 50 min. durchgeführt werden, die auf jeden Fall von den Krankenkassen bezahlt werden. In diesen Sitzungen wird die Problematik genauer erfasst sowie ein ausführlicher Lebenslauf erhoben. In den probatorischen Sitzungen lernt die Patientin/der Patient die persönliche Arbeitsweise der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten kennen. Das ist wichtig um entscheiden zu können, ob Sie die Therapie bei der Therapeutin/dem Therapeuten – bei mir – machen möchten. Der Erfolg einer Psychotherapie hängt in einem hohen Maße davon ab, wie gut der Kontakt zwischen Patientin/Patient und Therapeutin/Therapeut ist, d.h. wie sehr sich Patientin und Patient ‚aufgehoben’ und verstanden fühlt und das Gefühl haben, über sehr persönliche Angelegenheiten sprechen zu können.

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Leistung und Kostenübernahme

Hinweise zu gesetzlichen Krankenkassen, Privatversicherung und Antragstellung.

+++ Gesetzliche Krankenkassen, GKV Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie nur nach Antrag und dessen Genehmigung. Dabei wird von einem unabhängigen Gutachter anhand eines von der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten erstellten, anonymisierten Berichts überprüft, ob es sich bei der vorgetragenen Problematik um eine Krankheit im Sinne der Psychotherapierichtlinien handelt und die vorgeschlagene Therapieform zur Erfolg versprechenden Behandlung geeignet ist. +++ Private Krankenversicherungen, PKV Die Privatversicherungen bieten eine große Vielfalt sehr unterschiedlicher Tarife an. Die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen hängt vom jeweiligen Vertrag ab, der mit der Versicherung geschlossen wurde. Daher ist hier die Rücksprache mit der Versicherung notwendig, sowie eventuell eine schriftliche Leistungszusage. Wir geben unseren privat versicherten PatientInnen nach dem Erstgespräch einen Fragebogen mit, in dem alle für die Kostenübernahme relevanten Fragen aufgeführt sind, die mit der Versicherung vor Therapiebeginn abgeklärt werden müssen. Während der probatorischen Sitzungen muss oftmals ein ärztlicher Befund (Konsiliarbericht) über körperliche Erkrankungen erhoben werden, damit diese bei der Therapie berücksichtigt werden können. Je nach Vertrag (in der Regel, wenn ein festes, jährliches Stundenkontingent, z.B. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr übernommen wird) entfallen die Notwendigkeit des Konsiliarberichts und die probatorischen Sitzungen. +++ Beihilfe Für Beihilfe-PatientInnen gilt das oben geschriebene.

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Stundenkontingente

Welche Umfänge therapeutischer Behandlung grundsätzlich möglich sind.

+++ Krankenkassen Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 25 Sitzungen, eine Sitzung pro Woche. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfasst 50 bis 80 Sitzungen, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 100 Sitzungen, eine Sitzung pro Woche. Die analytische Psychotherapie umfasst 160 bis 240 Sitzungen, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 300 Sitzungen, zwei bis drei Sitzungen pro Woche. +++ Beihilfe Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfasst 50 bis 80 Sitzungen, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 100 Sitzungen, eine Sitzung pro Woche. Die analytische Psychotherapie umfasst 80 bis 240 Sitzungen, in besonderen Ausnahmefällen bis zu 300 Sitzungen, zwei bis drei Sitzungen pro Woche. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP).

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Konsiliarbericht

Ein notwendiger formaler Bestandteil vor Beginn einer Richtlinientherapie.

Während der probatorischen Sitzungen muss eine Ärztin/ein Arzt einen Befund (Konsiliarbericht) über mögliche körperliche Erkrankungen erheben, damit diese bei der Therapie berücksichtigt werden können.

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Ausfallregelung

Verlässlichkeit schützt den therapeutischen Prozess und die Terminplanung.

Da ich die Zeit für eine Sitzung nur an jeweils eine Patientin/einen Patienten vergeben, entsteht mir ein Honorarausfall, wenn die Sitzung nicht wahrgenommen wird, da wir diese nicht mit der Krankenversicherung abrechnen können. In diesem Fall muß ich Ihnen diese ausgefallene Sitzung privat in Rechnung stellen, wenn Sie nicht rechtzeitig abgesagt haben. Rechtzeitig heißt, mindestens 48 Stunden vor der Sitzung, wobei Sams-, Sonn- und Feiertage diese Zeit entsprechend verlängern.

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Qualitätssicherung

Fachliche Standards, Fortbildung, Supervision und institutionelle Einbindung.

Wie alle von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zugelassenen Psychologischen PsychotherapeutInnen unterliege ich der Verpflichtung zur regelmäßigen fachlichen, theoretischen wie praktischen Fortbildung. Zur Supervision unserer Arbeit nehmen ich regelmäßig an einem Qualitätszirkel teil.

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Schweigepflicht

Therapeutische Gespräche sind geschützt und vertraulich.

Ich unterliege, wie meine ärztlichen KollegInnen, der gesetzlichen Schweigepflicht.